Navigation überspringenSitemap anzeigen

Arbeitnehmerüberlassung – Beratung vom Anwalt in Dieburg und Moers

Unsere Anwaltskanzlei setzt ihren Schwerpunkt auf die Betreuung von nationalen und internationalen Firmen. Unsere Mandanten begleiten wir dabei sowohl auf verschiedensten Rechtsgebieten wie dem Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht als auch mit verschiedensten Unternehmensdienstleistungen.

Besondere Kenntnisse im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zeichnen unsere Rechtsanwälte aus. Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, flexibel auf die Anforderungen am Arbeitsmarkt reagieren zu können.

Beantragung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Wir übernehmen für Sie die Beantragung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis und stellen die Unterlagen für das Antragsverfahren der AÜG-Erlaubnis bei der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Diese wird benötigt, wenn ein Unternehmen einem anderen Unternehmen Arbeitskräfte zur Verfügung stellen möchte.

Wir betreuen Ihr Unternehmen zudem, wenn es bereits die entsprechende Erlaubnis besitzt. Dies bedeutet:

  • wir gestalten Verträge,
  • führen die Betriebsprüfung,
  • betreuen bei einem Verstoß gegen das AÜG.

Wir kümmern uns zudem um alle rechtlichen Angelegenheiten rund um die Arbeitnehmerüberlassung.

Arbeitnehmerüberlassung von internationalen Unternehmen in Deutschland

Viele Personaldienstleister, die Mitarbeiter in Zeitarbeit vermitteln, haben ihren Standort im Ausland. Möchten sie Personal an deutsche Firmen überlassen, sind zahlreiche deutsche Regelungen zwingend zu berücksichtigen.

Für die Zeitarbeit mit grenzüberschreitendem Bezug sind unter anderem das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG und Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG zu beachten. Wir beraten ausländische Personalvermittler hinlänglich ihrer Verpflichtungen im Zuge der Personalvermittlung nach Deutschland. Denn wenn Arbeitgeberüberlassungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, drohen hohe Bußgelder.

Ebenso sind wir beratend für deutsche Firmen tätig, die Arbeitnehmerüberlassungen und Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland planen.

Wir agieren im Interesse aller beteiligten Parteien und helfen, etwaige Risiken, die durch Unkenntnis der Gesetzeslage entstehen können, auszumerzen. Die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei im nationalen und internationalen Arbeitsrecht sowie der Arbeitnehmerüberlassung wird auch Ihrem Business zugutekommen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Rechtsanwalt

Mit internationalem Netzwerk und versierten Partnern bieten wir Ihnen weit über die Grenzen Deutschlands hinaus unsere Unterstützung in rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen an.

Bei Fragen zum Arbeitsrecht, der Arbeitnehmerüberlassung und weiteren Themen freuen wir uns auf Ihren Anruf (✆ +49 (0)6071 9296444) oder Ihre Anfrage per ✉ Kontaktformular. In einem persönlichen Termin nehmen sich unsere Rechtsanwälte Zeit für Ihr ganz persönliches Anliegen.

Rechtsanwältin Sabrina Gies-Meier - Logo
Zum Seitenanfang